Brauche ich für automatische Kommentarmoderation eine Einwilligung?
In aller Regel nein. Eine Einwilligung der kommentierenden Person wäre vor dem Kommentar einzuholen und jederzeit widerrufbar - praktisch unmöglich. Üblich ist das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Abs. 1 lit. f, gestützt auf eine dokumentierte Abwägung. Lass die Rechtsgrundlage für deinen Fall prüfen, statt diesen Absatz zu kopieren.
Ist das Verbergen eines Kommentars eine automatisierte Entscheidung nach Artikel 22?
Artikel 22 greift bei Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung. Ob das Ausblenden eines einzelnen Kommentars diese Schwelle erreicht, ist umstritten. Der pragmatische Weg ist, die Frage nicht offen zu lassen: Wenn ein Mensch jede Entscheidung einsehen und mit einem Klick umkehren kann, ist das Recht auf Eingreifen aus Artikel 22 Abs. 3 erfüllt, unabhängig davon, wie man die Schwelle beurteilt.
Muss ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung machen?
Artikel 35 verlangt sie bei voraussichtlich hohem Risiko, insbesondere bei umfangreicher systematischer Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche oder umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien. Bei großen Kommentarvolumina lohnt sich die Prüfung. Wir stellen die Bausteine bereit - Verarbeitungsbeschreibung, Empfänger, Verarbeitungsorte, Fristen und Maßnahmen -, die Bewertung bleibt bei dir.
Werden Kommentare zum Training von KI-Modellen verwendet?
Nein. Kommentare, Regeln und Wissensdokumente werden nicht zum Training oder Fine-Tuning von Modellen verwendet. Die vertragliche Zusicherung der eingesetzten Anbieter bekommst du zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag.