Ist automatische Kommentarmoderation nach dem EU AI Act ein Hochrisiko-System?
Nein. Hochrisiko ist über die Listen in Anhang I und Anhang III definiert - kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Strafverfolgung und vergleichbare Bereiche. Die Moderation von Kommentaren unter den eigenen Beiträgen steht dort nicht. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50, die KI-Kompetenz aus Artikel 4 und die DSGVO gelten trotzdem.
Muss ich kennzeichnen, dass Kommentare von einer KI geprüft werden?
Artikel 50 Abs. 1 zielt auf Systeme, mit denen Menschen direkt interagieren - eine Vorprüfung im Hintergrund fällt nicht darunter. Empfehlenswert ist ein Hinweis trotzdem: Ein Satz in der Datenschutzerklärung und in deinen Community-Regeln beantwortet die Frage, bevor sie öffentlich gestellt wird. Antworten, die die KI formuliert hat, gibst du bei Doorman ohnehin einzeln frei - damit sind sie von einem Menschen geprüfte Inhalte.
Bin ich Anbieter oder Betreiber im Sinne des AI Act?
In aller Regel Betreiber, im Gesetz Deployer genannt: Du setzt ein System ein, das jemand anderes anbietet. Anbieter wirst du erst, wenn du ein System unter eigenem Namen in Verkehr bringst oder ein bestehendes so wesentlich veränderst, dass es ein anderes wird. Das Konfigurieren eigener Moderationsregeln ist keine solche Veränderung.
Was passiert, wenn die KI eine falsche Entscheidung trifft?
Jedes Verbergen ist mit einem Klick umkehrbar, und zu jeder Entscheidung steht dabei, welche deiner Regeln gegriffen hat. Ist das Modell unsicher oder fällt es aus, wird der Kommentar nicht automatisch behandelt, sondern landet in der Review Queue. Diese beiden Eigenschaften sind der praktische Kern dessen, was Artikel 14 mit menschlicher Aufsicht meint.