Kapitel V der DSGVO, Artikel 44 ff., verlangt für jede Übermittlung in ein Drittland eine Garantie. Die verbreitetste sind die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach Artikel 46 Abs. 2 lit. c, ergänzt um eine Prüfung der Rechtslage im Zielland - im Fachjargon ein Transfer Impact Assessment. Dazu kommen technische Maßnahmen, die den Transfer überhaupt erst verhältnismäßig machen: hier die Minimierung, die den Absender gar nicht erst mitschickt.
Warum Server in der EU allein keine Aussage ist
Ein Serverstandort sagt nichts darüber, wer Zugriff hat. Entscheidend ist die Kombination aus drei Dingen: wo verarbeitet wird, welchem Recht der Anbieter unterliegt, und was vertraglich vereinbart ist. Ein europäisches Rechenzentrum, betrieben von einer Gesellschaft, die einem Drittlandrecht unterliegt, ist ein anderer Fall als ein europäischer Anbieter im selben Rechenzentrum.
Frag das bei jedem Werkzeug ab, das du einsetzt - auch bei uns. Eine Antwort, die nur DSGVO-konform sagt, ist keine Antwort. Eine Antwort, die Anbieter, Verarbeitungsort, Rechtsgrundlage des Transfers und die Zusicherung zum Modelltraining nennt, ist eine.